BAUKOMPETENZ IN FRANKEN

Seit 1969 ist die BAUSTOFF UNION Ihr kompetenter Ansprechpartner.

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen („Verkaufs-AGB“) – Baustoff Union GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Verkaufs-AGB gelten für alle zwischen der BAUSTOFF UNION GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Thomas Kröll, Johannes Streng und Holger Sommer, Hamburger Straße 98, 90451 Nürnberg, Telefon: 0911/6425-0, Telefax: 0911/6425100, E-Mail: info@bu-nbg.de (im Folgenden: „Verkäufer“) und dem Käufer im stationären Handel oder über den Onlineshop des Verkäufers unter bu24.de abgeschlossenen Verträge. Der Begriff „stationärer Handel“ erfasst sowohl Verkäufe, die außerhalb des Online-Shops vor Ort oder telefonisch oder per E-Mail mit dem Käufer abgeschlossen werden.
  2. Diese Verkaufs-AGB gelten auch für Warenkäufe, die im stationären Handel oder über den Online-Shop in laufender und künftiger Geschäftsverbindung abgeschlossen werden.
  3. Abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  4. Käufer im Sinne der vorliegenden Verkaufs-AGB sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  5. Eine Lieferung der Waren durch den Verkäufer erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung in andere Länder findet nicht statt.

§ 2 Vertragsschluss im B2B Online-Shop

  1. Voraussetzungen für den Abschluss eines Kaufvertrages
    Der B2B Online-Shop wird ausschließlich in einem geschlossenen Benutzerbereich auf der Webseite des Verkäufers nach entsprechender Registrierung und Einrichtung eines Benutzerkontos für den Käufer bereitgestellt. Ein solches Benutzerkonto kann nur von Bestandskunden, die im ERP-System des Verkäufers bereits als Debitor angelegt sind und über eine eigene Kundennummer verfügen, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen aktiviert und genutzt werden. Neukunden müssen zunächst im ERP-System des Verkäufers angelegt werden, bevor sie ein Benutzerkonto für den B2B Online-Shop erhalten können. Im Einzelnen gelten für die Registrierung und die Einrichtung eines Benutzerkontos folgende Regelungen:
  2. Registrierung und Einrichtung eines Benutzerkontos
    1. Registrierung als Bestandskunde
      Ist der Käufer bereits als Bestandskunde im ERP-System des Verkäufers als Debitor angelegt und verfügt er über eine Kundennummer, kann er zunächst das auf der Webseite des B2B Online-Shops abrufbare Registrierungsformular für den B2B Online-Shop ausfüllen. Hierzu muss er neben seiner Kundennummer Angaben zu Firmenadresse, USt-ID, Kontaktdaten und Ansprechpartner eingeben. Nach Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sendet er die Registrierungsanfrage durch Klick auf den Button „Registrieren“ ab. Anschließend wird der Zugang und damit das Benutzerkonto für den Käufer durch den Verkäufer erstellt und wird ihm nach Erstellung eine Willkommens-E-Mail mit den Zugangsdaten bestehend aus Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Passwort zum B2B Online-Shop an die von ihm angegebene E- Mail-Adresse übermittelt. Durch Anklicken des in dieser E-Mail enthaltenen Links, „Registrierung abschließen“, wird die Registrierung abgeschlossen und das Benutzerkonto des Käufers aktiviert.
      Alternativ neben dem Ausfüllen des Registrierungsformulars kann der Käufer die Einrichtung eines Benutzerkontos beim Vertrieb des Verkäufers per E-Mail oder telefonisch beantragen. Im Anschluss erstellt der Verkäufer ein Benutzerkonto für den Käufer und übermittelt ihm die Zugangsdaten hierfür per E-Mail. Durch Klick auf den Button „Registrierung abschließen“ wird das Benutzerkonto aktiviert und die Registrierung abgeschlossen. Für Einkäufe im B2B Online-Shop gelten die mit dem Bestandskunden bereits vereinbarten Bedingungen.
    2. Registrierung als Neukunde
      Ist der Käufer Neukunde und noch nicht als Bestandskunde beim Verkäufer mit einer entsprechenden Kundennummer registriert, kann er die Registrierungsanfrage ebenfalls über das Registrierungsformular wie in lit. a) dargestellt ohne Angabe der Kundennummer stellen oder per E- Mail oder telefonisch beim Vertrieb des Verkäufers. Nach Eingang der Registrierungsanfrage beim Verkäufer muss dieser den Käufer zunächst als Debitor im ERP-System anlegen. Hierfür muss der Käufer außerhalb des Online-Registrierungsprozesses manuell einen Kundenerfassungsbogen ausfüllen und an den Verkäufer zurücksenden. Anschließend wird eine Bonitätsprüfung durch die Creditreform oder die SchuFa durchgeführt. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Freigabe des Neukunden durch die Geschäftsleitung des Verkäufers wird der Käufer im ERP-System des Verkäufers angelegt und wird ihm eine Kundennummer zugeteilt. Anschließend erhält der Käufer eine E-Mail mit den Zugangsdaten bestehend aus Benutzername (E-Mail-Adresse) und Passwort für den B2B Online-Shop. Durch Anklicken des in dieser E-Mail enthaltenen Links, „Registrierung abschließen“, wird die Registrierung abgeschlossen und das Benutzerkonto des Käufers aktiviert. Für Einkäufe im B2B Online-Shop gelten die mit dem Neukunden im Rahmen des manuellen Registrierungsprozesses vereinbarten und für diesen festgelegten Bedingungen.
    3. Einkäufe im Onlineshop
      Um Einkäufe im B2B Online-Shop tätigen zu können, meldet sich der Käufer mit seiner E-Mail- Adresse und dem Passwort in seinem Benutzerkonto auf der Webseite des Verkäufers an. Nach der Anmeldung werden dem Käufer die Artikel entweder nach Sortiment oder Artikelnummern sowie Preisen angezeigt. Die Artikeldarstellungen im Online-Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten („invitatio ad offerendum“). Zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages muss der Käufer zunächst einen Artikel durch Anklicken des Buttons „dem Warenkorb hinzufügen" in den virtuellen Warenkorb einlegen.
      Wenn für einen oder mehrere Artikel, die in den Warenkorb gelegt werden sollen, Mindestbestellmengen bzw. feste Verpackungseinheiten (VPE) bestehen, wird der Warenkorb nach Einlegen der Ware automatisch auf die entsprechende Mindestbestellmenge bzw. feste Verpackungseinheit angepasst.
      Nachdem der Käufer alle ausgewählten Artikel in den Warenkorb gelegt hat, gelangt er durch Anklicken des Buttons mit dem dargestellten Einkaufswagen in der oberen Navigationsleiste und einem Klick auf den Button, „Warenkorb“, zum Warenkorb und erhält eine Übersicht über die von ihm eingelegten Waren. Durch einen weiteren Klick auf den Button „Warenkorb“ gelangt er zu einer Übersichtsseite „Warenkörbe“, auf der die in den elektronischen Warenkorb eingelegten Waren angezeigt werden. In einem nächsten Schritt kann der Käufer mit Klick auf den Button „Lieferangaben festlegen“ die Art der Lieferung bestimmen und entweder die hinterlegte Lieferart beibehalten oder eine andere Art der Lieferung festlegen. Der Käufer kann zwischen Lieferung und Abholung wählen und, sofern erforderlich weitere Angaben zum Lieferort festlegen.
      Nach Klick auf den Button „Lieferangaben speichern“ gelangt der Käufer auf eine Bestellübersichtsseite, auf der er die Bestellung noch einmal prüfen und ggf. ändern kann. Vor Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ muss der Käufer durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis gelesen hat. Der Kunde kann auswählen, ob er die Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten möchte, wobei grundsätzlich die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages mit dem Verkäufer ab. Nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer übersendet dieser dem Käufer eine automatische Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail, in der die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt ist.
    4. Angebotsannahme durch den Verkäufer
      Der Verkäufer ist befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von zwei Tagen nach deren Zugang anzunehmen. Erst durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.
    5. Speicherung des Vertragstextes
      Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss und sendet dem Käufer die Bestelldaten und diese Verkaufs-AGB per E-Mail zu. Die Verkaufs-AGB kann der Käufer zudem jederzeit auf der Internetseite des Verkäufers einsehen. Die vergangenen Bestellungen kann der Käufer in seinem Benutzerkonto einsehen.

§ 3 Vertragsabschluss im stationären Handel

Der Vertragsschluss im stationären Handel erfolgt entweder direkt vor Ort zwischen Käufer und Verkäufer oder telefonisch oder per E-Mail, indem der Käufer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags an den Verkäufer abgibt. Die Annahme des Angebotes erfolgt in beiden Fällen mit Zugang der Auftragsbestätigung des Verkäufers, die dem Käufer per E-Mail übersandt wird oder durch Lieferung der Ware.

§ 4 Auftragsbestätigung, Beschaffenheitsangaben und Garantien

Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben bzgl. der Art der Ware sowie Garantien bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Verkäufer nur in Ausnahmefällen, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

§ 5 Preise

  1. Die auf der Webseite im Online-Shop angegebenen Preise werden ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt und enthalten keine sonstigen Preisbestandteile. Die Preise werden sowohl als Listenpreis als auch kundenspezifischer Preis mit den individuell zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Preiskonditionen angezeigt. Die Preise verstehen sich netto, ohne gesetzliche Umsatzsteuer sowie zuzüglich Liefer-, Versand-, Fracht- und Transportkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei.
  2. Angebote außerhalb des Online-Shops sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend, insbesondere bleiben Zwischenverkauf sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Für letzteres gelten die Regelungen des § 7 Abs. 3.
  3. Erfolgt die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsschluss ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise der Lieferanten des Verkäufers oder sonstige auf der Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen.

§ 6 Liefer-, Versand-, Fracht- und Transportkosten

  1. Die Liefer, Versand-, Fracht- und Transportkosten der Lieferung der Artikel werden dem Käufer nach Abschluss des Bestellvorgangs mit der Rechnungstellung entweder per E-Mail oder offline per Post mitgeteilt, wenn der Käufer die Option „Lieferung““ im Benutzerkonto oder bei der Bestellung ausgewählt hat.
  2. Bei Abholung der Artikel am Lagerort der Ware fallen keine Kosten

§ 7 Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt

  1. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Artikel entweder am Lagerort abzuholen oder liefern zu lassen. Die entsprechende Angabe wird im Benutzerkonto hinterlegt und gilt grundsätzlich für sämtliche Einkäufe. Diese Festlegung kann der Käufer jederzeit unter den „Grundeinstellungen“ im Benutzerkonto ändern. Unabhängig von den Voreinstellungen kann der Käufer bei der einzelnen Bestellung die gewünschte Lieferart im Rahmen des Bestellprozesses auswählen.
  2. Die Art    der    Lieferung    wird    vom   Verkäufer    ausgewählt.    Die    Lieferung    erfolgt   mit Standardpaketdiensten, Spediteuren oder durch den Verkäufer direkt.
  3. Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Sofern der Verkäufer Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer unverzüglich informieren und gleichzeitig die neue, voraussichtliche Lieferfrist Sollte die Leistung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, kann der Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wobei eine vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich vom Verkäufer erstattet wird. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Unfall, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien den Verkäufer für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht. Im Falle eines Leistungsverzuges des Verkäufers oder einer vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem vom Verkäufer oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Erfolgt die Lieferung im B2B-Bereich später als zwei Monate nach Vertragsschluss ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise der Lieferanten des Verkäufers oder sonstige auf den Artikeln liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen.
    Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist, auf dem Versandweg an die jeweils vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern sich diese innerhalb der angegebenen Liefergebiete befindet. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  5. Eine Lieferung frei oder unfrei an die Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Käufer benannten Ort, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Insoweit eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und des Abhandenkommens geht spätestens mit Anlieferung auf der vom Käufer bezeichneten Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr von April bis Oktober und 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr von November bis März) angeliefert wird und dem Käufer der voraussichtliche Liefertermin zuvor angezeigt wurde.
  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  7. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (11) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  8. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  9. Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  10. Der Verkäufer haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Rechnungen werden entweder elektronisch oder per Post
  2. Die Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart und in dessen Stammdaten im ERP-System hinterlegt ist. Zwingende Voraussetzung für die Skontogewährung ist, dass alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen des Käufers entgegenstehen - beglichen sind. Schecks werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderungen und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt.
  3. Eine Zahlungsverweigerung oder ein -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel der Artikel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
  4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
  5. Nach Ablauf der 30-Tagesfrist ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens ausdrücklich vor.
  6. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit vereinnahmter Wechsel ä. sofort fällig, sofern die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die unter pflichtkaufmännischer Ermessensausübung getroffenen Entscheidungen des Verkäufers geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. In diesen Fällen behält sich der Verkäufer weiterhin vor, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen oder besondere Sicherheiten zu fordern (selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank unter Verzicht der Einrede der Vorausklage). Unter oben genannten Voraussetzungen kann der Verkäufer auch Vorauszahlungen, die der Käufer für bestimmte Artikel geleistet hat, gegen offene Forderungen aufrechnen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit der Käufer, insb. im Rahmen des Registrierungsvorgangs, sowie später im Rahmen der Ausführung von Bestellungen, Auskünfte bei der Creditreform sowie der Schufa Holding AG einzuholen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer zur Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechts, Auskünfte bei von Dritten betriebenen Daten- bzw. Informationspools einholen, sofern diese bei der zuständigen Datenschutzbehörde ordnungsgemäß angemeldet und nicht untersagt worden Der Verkäufer ist berechtigt, an derartige Daten- bzw. Informationspools Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Käufers, wie z. B. Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Mahnbescheide etc. zu übermitteln.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von durch den Verkäufer gelieferter, noch in dessen Eigentum stehender Ware, gilt als im Auftrag des Verkäufers erfolgt. Wird die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer dem Verkäufer mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für den Verkäufer. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers aufzuerlegen. Beeinträchtigungen der Rechte des Verkäufers, insbesondere Pfändungen u.ä., muss der Käufer dem Verkäufer offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Warenrückgaben erfordern grundsätzlich die Zustimmung des Verkäufers. Als Rücknahmekosten werden 15 % vom Warenwert, Anfuhr und Rückholkosten in Abzug gebracht. Bei Rücklieferung von durch den Verkäufer berechneter Paletten erfolgt die Gutschrift unter Abzug der Palettenenttauschgebühr.
  2. Der Käufer tritt dem Verkäufer sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von durch den Verkäufer gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der vom Verkäufer gelieferten und vom Käufer veräußerten Ware zuzüglich 10 %. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Käufers, die ihm aus Dienst- oder Werkleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm gelieferten Ware entstehen sowie Forderungen, die dem Käufer durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den aus der Veräußerung des Grundstückes zu erlangenden Erlös zuzüglich 10 % an den Verkäufer ab. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen. Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen die Forderungen des Verkäufers insgesamt um mehr als 10 %, so verpflichtet sich der Verkäufer, auf Verlangen des Käufers insoweit nach Wahl des Verkäufers entsprechende Sicherheiten freizugeben.
  3. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen, zu erteilen. Auch ist der Verkäufer berechtigt, den Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für den Verkäufer einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung kann durch den Verkäufer jederzeit widerrufen werden. Als Veräußerung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage, Einbau in ein Grundstück oder sonstige Verwertung. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers behält sich der Verkäufer die Rücknahme und Abholung der in seinem Eigentum stehenden Ware Die Abholung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer gilt als Erklärung des Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Käufer räumt dem Verkäufer das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Käufer.

§ 10 Transportschäden

Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers keinerlei Konsequenzen. Der Käufer hilft dem Verkäufer aber, seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportsicherung geltend zu machen.

§ 11 Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Dabei gelten die Obliegenheiten des § 377 HGB mit der Maßgabe, dass der Käufer, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sofort bei Erhalt der Ware anzuzeigen hat. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
    In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von drei (3) Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  3. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
  4. Versteckte Mängel können innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraums geltend gemacht werden und müssen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung dem Verkäufer mitgeteilt werden.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
  6. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die ohne Verschulden des Verkäufers durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung entstanden sind.
  7. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  8. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren, insbesondere in e-Katalogen oder anderweitig auf der Homepage des Online-Shops angezeigt werden, und die als solche bezeichnet wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insb. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
  9. Zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht tritt der Verkäufer seine Ansprüche gegen Vorlieferanten – auch soweit diese über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen – an den Käufer ab. Kann der Käufer die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen, lebt die Eigenhaftung des Verkäufers wieder auf.
  10. Im Falle des Auflebens der Eigenhaftung des Verkäufers kann dieser zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Ist die von dem Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Ersetzte Waren gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
  11. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  12. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
  13. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt der Verkäufer bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Verkaufs-AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
  14. In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  15. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  16. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf ( §§ 478 , 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte ( § 445c S. 2 , 327 Abs. 5 , 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender § 10.
  17. Die Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich ein (1) Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumangel), zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.

§ 12 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Verkaufs-AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 13 Maße, Gewichte und Mengen

Vom Verkäufer angegebene Maße und Gewichte gelten mit den handelsüblichen Toleranzen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Verkaufs-AGB bedürfen der Schriftform, wobei die Textform ausreichend ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Für sämtliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes über den Internationalen Warenkauf.
  4. Die Vertragssprache ist
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Geschäftssitz des Verkäufers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

Stand: Oktober 2023

© 2024 BAUSTOFF UNION